Reisende,
die in
Deutschland mit dem Caravan-Gespann oder dem Wohnmobil
unterwegs sind, dürfen auf Rast- und Parkplätzen
zur Übernachtung stehenbleiben, sofern sich daraus keine
Camping-Aktivität entwickelt.
Das heisst, es dürfen weder Vorzelte aufgebaut, die Markisen ausgefahren
oder eventuell sogar Liegestühle oder Grills in Gebrauch genommen
werden. Ein Caravan muss ausserdem am Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.
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Hintergrund
dieser Vorschriften ist, dass der Gesetzgeber das Verweilen dort
nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die
Reise zugelassen hat. In der Regel ist dafür ein Zeitraum
von bis zu zehn Stunden vorgesehen. Das gilt auch für das
Campen am Straßenrand. Zu beachten ist, ob eventuell der
ausgewählte Platz durch Schilder nur für Pkw oder Lkw
freigegeben ist. Viele dieser Einschränkungen erklären
sich anhand der Besonderheiten einiger Park- und Rastplätze
von selbst. Sind keine einschränkenden Beschilderungen vorhanden,
und erscheint der Platz offensichtlich geeignet, steht einem
Aufenthalt nichts entgegen.
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Darüber
hinaus können Reisemobilisten neben ausgewiesenen Campingplätzen
auch öffentliche oder private Reisemobil-Stellplätze
nutzen, für die manchmal Nutzungsgebühren fällig
sind. Sie sind meist durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Wohnmobil“ gekennzeichnet.
Die Preise hierfür sind fast immer sehr moderat und können
oft bequem und schnell an einem Automaten entrichtet werden.
Einige dieser Plätze bieten sogar Stromanschluss. Zu beachten
ist, dass der Aufenthalt meist auf wenige Tage beschränkt
ist. Die maximale Verweildauer sollte jeweils vor Ort geklärt
werden.
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