Wer in
Deutschland mit dem Caravan-Gespann oder dem Wohnmobil
unterwegs ist, kann auf Rast- und Parkplätzen
zur Übernachtung stehenbleiben, sofern sich daraus keine
Camping-Aktivität entwickelt.
Das heisst also, es dürfen keine Vorzelte aufgebaut werden, die Markisen bleiben ungenutzt und Liegestühle oder Grills bleiben eigepackt. Ein Caravan muss am Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.
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Der Aufenthalt soll zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dienen, und dafür werden in der Regel acht bis zehn Stunden akzeptiert. Das gilt auch für das
Campen am Straßenrand. Es wäre auch anderen Reisenden gegenüber unfair, die Plätze länger als nötig zu belegen. Zu beachten ist, ob eventuell der
ausgewählte Platz durch Schilder nur für Pkw oder Lkw
freigegeben ist. Viele dieser Einschränkungen erklären
sich anhand der Besonderheiten einiger Park- und Rastplätze
von selbst.
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Darüber
hinaus können Reisemobilisten neben ausgewiesenen Campingplätzen
auch öffentliche oder private Reisemobil-Stellplätze
nutzen. Die Preise hierfür sind fast immer sehr moderat und können
oft bequem und schnell an einem Automaten entrichtet werden.
Einige dieser Plätze bieten sogar Stromanschluss. Zu beachten
ist, dass der Aufenthalt meist auf wenige Tage beschränkt
ist. Die maximale Verweildauer sollte jeweils vor Ort geklärt
werden.
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